





Beispielrechnung 1
Sie haben Fragen zu Ihrer Rechnung? Hier finden Sie einfach und schnell Antworten.
Ihre Rechnung enthält eine Vielzahl von Informationen. Um Ihnen den Überblick zu erleichtern, finden Sie hier zu jeder einzelnen Angabe eine kurze Erklärung, um was es dabei geht.
Seite 1
Seite 1

1Rechnungsanschrift

Hier finden Sie die Postadresse Ihres Wohnortes. Diese ist nicht zwangsläufig identisch mit der Adresse der Verbrauchsstelle.

2Vertragskonto

Mit Ihrer Vertragskontonummer können wir Sie als Kunde eindeutig zu einer Lieferadresse zuordnen. Dabei können mehrere Verträge, etwa zu Strom, Gas und Wasser unter einem Vertragskonto zusammengefasst sein.

3Versorgungsart

Unter der Rubrik Versorgungsart finden Sie die Informationen, auf welche Leistung sich der jeweilige Betrag bezieht. Strom, Gas und Wasser rechnen wir direkt mit Ihnen ab, über die Sparte Abwasser erhalten Sie einen Bescheid zur Entwässerungsgebühr.

4Geleistete Zahlungen

An dieser Stelle listen wir auf, welche Zahlungen Sie zu den jeweiligen Versorgungsarten und auch insgesamt bisher geleistet haben.

5 Guthaben/Nachzahlung

Direkt hier auf der ersten Seite teilen wir Ihnen mit, wie hoch Ihr Guthaben bzw. Ihre Nachzahlung ist. Der Betrag ergibt sich jeweils aus der Verrechnung Ihres tatsächlichen Verbrauchs mit den bereits geleisteten Zahlungen.
- 1
- 2
- 3
- 4
- 5
Seite 2
Seite 2

6Neue Abschläge und Zahlungsplan

Hier finden Sie Ihre neuen elf Abschläge und einen entsprechenden Zahlungsplan. Ihre Abschläge können Sie einfach über Ihr Kundenportal ändern.

7Überweisungs-Hinweis

Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, finden Sie an dieser Stelle die Mandatsreferenz und Gläubiger-ID. Jedes Mandat ist einmalig und trägt daher eigene Identifikationsnummern. Für den Fall, dass Sie uns kein SEPA-Mandat erteilt haben, finden Sie an dieser Stelle die Aufforderung, die Rechnung per Überweisung zu begleichen. Übrigens können Sie uns ein Mandat auch über den Online-Service erteilen - schneller und einfacher geht es nicht.

8 Angebot der Jahresvorausleistung

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre gesamten Abschläge für ein Jahr im Voraus zu zahlen. Hier finden Sie die Informationen, welche Beträge zu überweisen sind und wieviel Sie dabei sparen.
- 6
- 7
- 8
Seite 3
Seite 3

9Vertragsdauer

Hier finden Sie die Information über die aktuelle Laufzeit Ihres Vertrages.

10Codenummer des Netzbetreibers

Der Netzbetreibercode dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.

11Marktlokation

Mit dieser Nummer wird der Punkt, an dem Energie aus dem Netz entnommen (oder dort eingespeist) wird, eindeutig gekennzeichnet. Die Nummer wird von der Bundesnetzagentur vergeben.

12Messstellenbetreiber

Hier informieren wir Sie über den Messstellenbetreiber, der für den Betrieb der entsprechenden Messstelle zuständig ist bzw. den Sie als Messstellenbetreiber gewählt haben.

13Zählernummer

Hier finden Sie die Angaben zu den Zählernummern der bei Ihnen im Einsatz befindlichen Zähler.

14Zählerstand alt/neu

In manchen Fällen grenzen wir den Verbrauchszeitraum rechnerisch ab, zum Beispiel bei einem Zähler- oder Tarifwechsel oder bei einer auf Ihren Wunsch erstellten Zwischenrechnung. Der jeweilige Abgrenzungszeitraum ist durch einen Anfangs- und einen Endzählerstand genau festgelegt.

15Ablesegrund

Mit der Angabe des Ablesegrundes bzw. der Ableseart erhalten Sie eine Information darüber, wie der angegebene Zählerstand ermittelt wurde – zum Beispiel durch eine Selbstablesung oder eine Schätzung.

16Preis

Hier finden Sie die Angaben zu Ihrem Arbeits- und Ihrem Grundpreis. Der Arbeitspreis wird bei Strom in Cent pro Kilowattstunde angegeben.

17Abrechnungszeitraum

Im Normalfall rechnen wir Ihren Verbrauch am Ende des Jahres ab, das heißt der Abrechnungszeitraum umfasst 12 Monate. Im Falle eines Umzugs und je Datum des Beginns der Belieferung kann es Abweichungen geben.

18Preisart

An dieser Stelle wird das Produkt angezeigt, den Sie gewählt haben – wie zum Beispiel RUNDstrom öko oder RUNDerdgas pur. Der Preis setzt sich aus einem Grund- und einem Arbeitspreis zusammen.

19Erklärung zur EEG-Umlage

Mit der EEG -Umlage wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert. Betreiber von Erneuerbare Energien-Anlagen, die Strom in das Netz der öffentlichen Versorgung einspeisen, erhalten dafür eine festgelegte Vergütung. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verkaufen den eingespeisten Strom an der Strombörse.
Quelle: Bundesfinanzministerium.

20Konzessionsabgabe

Hier finden Sie die Angabe zu den Entgelten des Netzbetreibers für den Transport und die Erteilung der Energie sowie den damit verbundenen Dienstleistungen und die Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung.
- 9
- 10
- 11
- 12
- 13
- 14
- 15
- 16
- 17
- 18
- 19
- 20
Seite 4
Seite 4

21Stromkennzeichnung

An dieser Stelle schlüsseln wir den Energiemix unseres Stromproduktes für Sie auf. Da wir ausschließlich Strom aus Erneuerbaren Energien einsetzen, fallen in unserem Energiemix keine CO2-Emissionen an. In der Grafik ganz rechts finden Sie im Vergleich dazu den derzeitigen Energiemix in Deutschland dargestellt.

21Stromkennzeichnung

An dieser Stelle schlüsseln wir den Energiemix unseres Stromproduktes für Sie auf. Da wir ausschließlich Strom aus Erneuerbaren Energien einsetzen, fallen in unserem Energiemix keine CO2-Emissionen an. In der Grafik ganz rechts finden Sie im Vergleich dazu den derzeitigen Energiemix in Deutschland dargestellt.
- 21
- 21
Seite 5
Seite 5

22 Vertragsdauer

Hier finden Sie die Information über die aktuelle Laufzeit Ihres Vertrages.

23Marktlokation

Mit dieser Nummer wird der Punkt, an dem Energie aus dem Netz entnommen (oder dort eingespeist) wird, eindeutig gekennzeichnet. Die Nummer wird von der Bundesnetzagentur vergeben.

24Codenummer des Netzbetreibers

Der Netzbetreibercode dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.

25Messstellenbetreiber

Hier informieren wir Sie über den Messstellenbetreiber, der für den Betrieb der entsprechenden Messstelle zuständig ist bzw. den Sie als Messstellenbetreiber gewählt haben.

26Zählernummer

Hier finden Sie die Angaben zu den Zählernummern der bei Ihnen im Einsatz befindlichen Zähler.

27Zählerstand alt/neu

In manchen Fällen grenzen wir den Verbrauchszeitraum rechnerisch ab, zum Beispiel bei einem Zähler- oder Tarifwechsel oder bei einer auf Ihren Wunsch erstellten Zwischenrechnung. Der jeweilige Abgrenzungszeitraum ist durch einen Anfangs- und einen Endzählerstand genau festgelegt.

28Zustandszahl

Temperatur und Druck am Verbrauchsort wirken sich auf den Energiegehalt des Erdgases aus und werden als sogenannte Zustandszahl in der thermischen Gasabrechnung berücksichtigt.

29Brennwert

Der Brennwert des in das Versorgungsnetz gelieferten Erdgases wird ständig gemessen, wobei der gewichtete Mittelwert im jeweiligen Ablesezeitraum in die thermische Gasabrechnung eingeht.

30Verbrauch

Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend geben wir Ihren Gasverbrauch in Kilowattstunden (kWh) an. Ihr Gaszähler liefert jedoch Angaben über den Verbrauch in Kubikmetern (m³). Die Ermittlung Ihres Verbrauches in kWh erfolgt über eine Umrechnung mithilfe der Zustandszahl und dem Brennwert (kWh/m³) des bei Ihnen eingesetzten Gases gemäß der Formel: m³ x Brennwert x Zustandszahl = Verbrauch in kWh.

31Abrechnungszeitraum

Im Normalfall rechnen wir Ihren Verbrauch am Ende des Jahres ab, das heißt der Abrechnungszeitraum umfasst 12 Monate. Im Falle eines Umzugs und je Datum des Beginns der Belieferung kann es Abweichungen geben.

32Preis

Hier finden Sie die Angaben zu Ihrem Arbeits- und Ihrem Grundpreis. Der Arbeitspreis wird bei Erdgas in Cent pro Kilowattstunde angegeben.
Mehrwertsteuer: Zur Entlastung der Kunden in der Energiekrise wurde mit dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat die reduzierte Mehrwertsteuer für Erdgas und Wärme von 19 % auf 7 % in der Zeit vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 rechtswirksam.
Gasspeicherumlage: Die Bundesregierung hat exakte Mindestfüllstände der Gasspeicher zu konkreten Stichtagen per Gesetz vorgegeben. Die dafür bis 01.04.2025 anfallenden Kosten werden durch die sogenannte Gasspeicherumlage finanziert. Indem diese Umlage als Preisbestandteil in den Gaspreis einfließt, werden die Mehrkosten solidarisch auf alle Gaskunden verteilt.
Bilanzierungsumlage: Zur Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie wird gemäß der Festlegung der BNetzA u.a. eine Bilanzierungsumlage erhoben. Diese ist von Bilanzkreisverantwortlichen zu tragen, die Entnahmestellen beliefern.
35Vorjahresvergleich
In dieser kleinen Tabelle informieren wir Sie darüber, wie sich Ihr Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr entwickelt hat. Damit Sie den Unterschied möglichst einfach und schnell erfassen können, finden Sie ganz rechts in der Tabelle auch eine prozentuale Angabe.
33Netznutzungsentgelte
Mehrwertsteuer: Zur Entlastung der Kunden in der Energiekrise wurde mit dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat die reduzierte Mehrwertsteuer für Erdgas und Wärme von 19 % auf 7 % in der Zeit vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 rechtswirksam.
Gasspeicherumlage: Die Bundesregierung hat exakte Mindestfüllstände der Gasspeicher zu konkreten Stichtagen per Gesetz vorgegeben. Die dafür bis 01.04.2025 anfallenden Kosten werden durch die sogenannte Gasspeicherumlage finanziert. Indem diese Umlage als Preisbestandteil in den Gaspreis einfließt, werden die Mehrkosten solidarisch auf alle Gaskunden verteilt.
Bilanzierungsumlage: Zur Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie wird gemäß der Festlegung der BNetzA u.a. eine Bilanzierungsumlage erhoben. Diese ist von Bilanzkreisverantwortlichen zu tragen, die Entnahmestellen beliefern.
34Konzessionsabgabe
Hier finden Sie die Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige Konzessionsabgabe seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt.
- 22
- 23
- 24
- 25
- 26
- 27
- 28
- 29
- 30
- 31
- 32
- 35
- 33
- 34
Seite 6
Seite 6

36Hinweise zu Ihrer Rechnung
Seite 7
Seite 7

37Zählernummer

Hier finden Sie die Angaben zu den Zählernummern der bei Ihnen im Einsatz befindlichen Zählern

38Zählerstand alt/neu

In manchen Fällen grenzen wir den Verbrauchszeitraum rechnerisch ab, zum Beispiel bei einem Zähler- oder Tarifwechsel oder bei einer auf Ihren Wunsch erstellten Zwischenrechnung. Der jeweilige Abgrenzungszeitraum ist durch einen Anfangs- und einen Endzählerstand genau festgelegt.

39Ablesegrund

Mit der Angabe des Ablesegrundes bzw. der Ableseart erhalten Sie eine Information darüber, wie der angegebene Zählerstand ermittelt wurde – zum Beispiel durch eine Selbstablesung oder eine Schätzung.

40Abrechnungszeitraum

Im Normalfall rechnen wir Ihren Verbrauch am Ende des Jahres ab, das heißt der Abrechnungszeitraum umfasst 12 Monate. Im Falle eines Umzugs und abhängig vom Datum des Beginns der Belieferung kann es Abweichungen geben.

41Preis

Hier finden Sie die Angaben zu Ihrem Arbeits- und Ihrem Grundpreis. Der Arbeitspreis für Wasser wird in Euro je Kubikmeter angegeben.

42Preisart

An dieser Stelle wird das Produkt angezeigt, den Sie gewählt haben – wie zum Beispiel RUNDstrom öko oder Wasser. Der Preis setzt sich aus einem Grund- und einem Arbeitspreis zusammen.

43Vorjahresvergleich

In dieser kleinen Tabelle informieren wir Sie darüber, wie sich Ihr Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr entwickelt hat. Damit Sie den Unterschied möglichst einfach und schnell erfassen können, finden Sie ganz rechts in der Tabelle auch eine prozentuale Angabe.
- 37
- 38
- 39
- 40
- 41
- 42
- 43
Seite 8
Seite 8

45Glossar